Beratung
Wie können Sie bei uns wohnen?
In unserer Einrichtung bieten wir unterschiedliche Wohnformen für Senioren an. Sie können je nach Ihren Bedürfnissen wählen zwischen:
Seniorenwohnungen
Wir bieten im Dachgeschoss unseres Haues 6 barrierearme Seniorenwohnungen zwischen ca.40 m² und 90 m² an. Informationen zu den Wohnungen finden Sie in unserem Flyer „Seniorenwohnungen“, oder wenden Sie sich an unsere Case Managerin.
Alten- und Pflegeheim als Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Wir führen Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch, soweit dafür Plätze frei sind. Es gelten weitestgehend dieselben Tagessätze wie für die stationäre Pflege. Zu Ihren individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten beraten wir Sie gern. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an unsere Case Managerin.
Alten- und Pflegeheim im Einzel- oder Doppelzimmer, dauerhaft
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit entweder in einem unserer 8 Doppelzimmer oder in einem der 102 Einzelzimmer zu wohnen. Sämtliche Zimmer verfügen über ein eigenes Bad / Dusche und WC. Teilweise sind unsere Zimmer zusätzlich mit einem Balkon ausgestattet. Alle Zimmer verfügen über einen eigenen Telefon- und Fernsehanschluss. Falls Sie den Wunsch haben sollten unser Gast W-Lan zu nutzen, sprechen Sie unsere Bewohnerverwaltung an, dann bekommen Sie von uns die Zugangsdaten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre eigenen Möbel für Ihr Zimmer mitbringen und es nach Ihren Wünschen gestalten. Bei der Auswahl des Mobiliars muss allerdings der jeweilige Pflegebedarf berücksichtigt werden. Das Pflegebett, das Nachtschränkchen sowie der Kleiderschrank sind bereits im Zimmer vorhanden und können nicht ausgetauscht werden. Beim Aufhängen von Bildern sind unsere Hausmeister gerne nach vorheriger Absprache behilflich. Falls Sie Regale oder ähnliches anbringen möchten, setzen Sie sich bitte zuvor mit der Hauswirtschaftsleitung in Verbindung. Das Bohren von Löchern innerhalb der Zimmer und der Bäder ist grundsätzlich nicht erlaubt. Falls es für die Befestigung einzelner Teile notwendig sein sollte, werden diese Arbeiten von unseren Hausmeistern übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkung.
Beratung
Seit dem 1. Februar 2023 halten wir exklusiv für unsere Bewohner und deren Angehörigen ein neues Serviceangebot vor. Herr Erich Janssen, der seit mehr als 20 Jahren beim Kreis Kleve für die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe zur Pflege (die frühere sogenannte Sozialhilfe) und Anträge auf Pflegewohngeld zuständig war, steht montags von 9.00 bis 11.30 Uhr und dienstags von 14.30 bis 17.00 Uhr im Büro der Bewohnerverwaltung für die Beratung der Angehörigen in diesen Angelegenheiten zur Verfügung.
Wir freuen uns über die Verstärkung im Rahmen unseres Aufnahmemanagements und die Möglichkeit den Angehörigen mit seiner Hilfe eine gute Unterstützung anbieten zu können.
Wer zahlt was?
Bei der Beantragung von Zuschüssen und anderen Vergünstigungen beraten wir Sie gerne und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:
Pflegegrad I
125,00 €
Pflegegrad II
770,00 €
Pflegegrad III
1.262,00 €
Pflegegrad IV
1.775,00 €
Pflegegrad V
2.005,00
Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Einrichtung: Sie haben mindestens den Pflegegrad 2 für die stationäre Pflege, sowie das Vorliegen der Heimnotwendigkeit.
Ihre Pflegekasse bezuschusst die Kosten für die Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage mit bis zu 1.774,- € in den Pflegegraden 2 bis 5. Im Rahmen der Verhinderungspflege haben Sie einen Anspruch von bis zu 1.612,- € in den Pflegegraden 2 bis 5. für einen stationären Aufenthalt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beide Ansprüche kombinieren. Sie tragen privat den Satz für Unterkunft und Verpflegung. Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie bitte unserer gültigen Preisliste. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle
Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse privat nicht gedeckt werden können und Ihr Vermögen eine Summe vom 10.000,- € nicht übersteigt, können Sie das sogenannte Pflegewohngeld beim Sozialamt des Kreises Kleve beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Bewohnerverwaltung. Wir helfen Ihnen weiter und übernehmen die Beantragung für Sie!
Wenn Ihr eigenes Vermögen bis auf ca. 10.000, – € verbraucht wurde, können Sie Hilfe zur Pflege, ebenfalls beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragen. Bei der Beantragung dieser Leistung, müssen sie und Ihre Kinder über ihre Einkommensverhältnisse entsprechende Angaben machen. Auch in dieser Situation wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden der Bewohnerverwaltung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zwar bei der Beantragung von Leistungen helfen können. Eine Rechtsberatung ist uns leider nicht möglich.
Ihre Ansprechpartner in unserem Haus sind:
Silvia Biester
Casemanagement bei Fragen rund um das Thema Einzug / Belegung/ Auszug